Wichtig! Neue Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020

Liebe Mitglieder,

wie ihr ja alle bereits aus den Medien erfahren habt, greift ab dem kommenden Montag eine neue Coronaschutzverordnung. Diese betrifft auch unseren Sport und gilt in der Zeit vom 02.11.-30.11.2020.
Danach ist unsere Tennisanlage (keine städtische Sportanlage) nur noch eingeschänkt benutzbar.
Unter den folgenden Auflagen kann auf den Außenplätzen Tennis gespielt werden. (Auzug aus der Coronaschutzverordnung)

Das heißt, dass Einzelspiele (zwei verschiedene Haushalte) und Doppelspiele (alle Spieler sind aus einem Haushalt) möglich sind.
Alle anderen Konstellationen sind untersagt.

Das Betreten der Anlage ist nur Mitgliedern erlaubt (keine Gastspieler) und nur bei vorheriger Platzbuchung zulässig.
Jede Spielpaarung ist in unserem Platzbuchungssystem mit der vollständigen Angabe aller Namen vorher anzumelden!
Die Umkleiden, Duschen und die Sanitäreinrichtungen sind nicht zugänglich!

Wir werden in den Wintermonaten die Plätze 3, 4, 5 und 6 für den Spielbetrieb geöffnet lassen. Die anderen Plätze werden abgebaut und stehen nicht zur Verfügung.

Wir appellieren an alle, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Auflagen zu beachten.

Sollte es neue Vorgaben, und/oder spezifische Hinweise geben, werden wir euch sofort darüber informieren.

Bleibt gesund!

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