Nutzungsbedingungen (Bitte beachten!)
Nutzungsbedingungen der Beachvolleyballanlage auf dem Gelände des Waldstadions in Grafenwald (Sensenfeld 96, Bottrop-Grafenwald) Stand: April 2024
§1 Anerkennung der Platzordnung
- Mit dem Betreten des Platzes wird die Kenntnisnahme und Anerkennung der Platzordnung bestätigt.
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung.
§2 Nutzungsberechtigung
- Die Beachvolleyballanlage ist Eigentum des VfL Grafenwald 28/68 e.V.
- Zugangs- und nutzungsberechtigt sind Mitglieder des VfL Grafenwald 28/68 e.V. und angemeldete Gäste
- Die Buchung erfolgt über www.vfl-grafenwald-tennis.de/Buchung_Beachvolleyball/public/
- Werden nicht spielberechtigte Personen auf der Anlage angetroffen, können sie von der verantwortlichen Platzaufsicht der Anlage verwiesen werden.
- Das Präsidium hat das Recht, Personen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, die Spielberechtigung zu entziehen, Platzverbot zu erteilen und eventuelle Schäden beheben zu lassen.
§3 Ordnung und Sauberkeit
- Die Sandflächen sind nach Beendigung der Nutzung von den Nutzern mit den bereitgestellten Gerät(en) abzuziehen.
- Jeder Nutzer der Anlage ist verpflichtet, das Gelände ordentlich zu verlassen. Unrat und Müll sind in den Mülleimern zu entsorgen.
- Bei Zuwiderhandlungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, können die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen
Zustands nötigen Kosten per Vorstandsbeschluss dem Verursacher auferlegt werden. Zustands nötigen Kosten per Vorstandsbeschluss dem Verursacher auferlegt werden. - Tiere sind auf der Beachvolleyballanlage nicht gestattet.
- Gegenstände aus Glas sind verboten. Gefäße aus Kunststoff sind zulässig.
§4 Betriebszeiten
- Die Anlage kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr genutzt werden.
- Es ist bei der Nutzung darauf zu achten, den Betrieb der Tennisabteilung nicht zu stören und die Anwohner nicht zu belästigen.
- Die Platzaufsicht hat das Recht eine Platzsperre zu verhängen.
§5 Anordnungsbefugnis
- Den Anordnungen und Weisungen der Platzaufsicht oder der Vorstandsmitglieder sind umgehend und ohne Ausnahme Folge zu leisten.
§6 Zuwiderhandlungen
- Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, können von der Platzaufsicht oder von einem Vorstandsmitglied vom Besuch der Beachvolleyballanlage ausgeschlossen werden.
- Je nach schwere des Verstoßes können Zuwiderhandelnde auf Zeit oder Dauer von der Benutzung und/oder dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung obliegt dem Vorstand.
- Maßnahmen nach Abs. (1) und (2) schließen Ansprüche (z.B. Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages) aus.
- Unberührt bleiben straf- und haftungsrechtliche Vorschriften.
§7 außerordentliche Haftungsbestimmungen
- Der VfL Grafenwald 28/68 e.V. übernimmt keine Haftung für:
- Verlust/Beschädigung von Gegenständen
- Sachbeschädigung durch Dritte Schäden, Unfallfolgen und Verletzungen infolge des Spielbetriebes oder des Besuches durch Eigen- oder Fremdverschulden
§8 Schlussbestimmungen
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere Vereinbarung zu ersetzen, die dem Zweck, der mit der vorliegenden Nutzungsbedingungen erreicht werden soll, möglichst nahekommt.