Liebe Mitglieder,
wir möchten euch über den bevorstehenden Einzug der Arbeitsersatzleistungen für das Jahr 2025 informieren.
Der Einzug erfolgt gemeinsam mit dem nächsten regulären Quartalsbeitrag zum 01.04.2026.
Bitte beachtet auch noch einmal, dass der Mitgliedsbeitrag beim VfL Grafenwald seit diesem Jahr immer zu Beginn eines Quartals eingezogen wird. Am Jahresgesamtbeitrag ändert sich dadurch nichts.
Auch die Kündigungsfristen bleiben unverändert – es gelten weiterhin die in der Vereinssatzung hinterlegten Regelungen.
Für alle Mitglieder zwischen 19 und 69 Jahren, die im Jahr 2025 keine oder nicht alle erforderlichen Arbeitsstunden erbracht haben, wird die entsprechende Arbeitsersatzleistung mit dem 2. Quartalseinzug 2026 per SEPA‑Lastschrift eingezogen.
Es gilt der von der Abteilungsversammlung festgelegte Satz:
12 € pro nicht geleisteter Stunde, maximal 60 €.
Die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden sowie die daraus resultierenden Ersatzleistungen ergeben sich aus der gültigen Abteilungsordnung (§ 5).
Alle Mitglieder sind an die dort festgelegten Beschlüsse und Regelungen gebunden.
Die vollständige Abteilungsordnung findet ihr hier:
https://vfl-grafenwald-tennis.de/wp-content/uploads/2024/03/Tennis-Abteilungsordnung.pdf
Wir empfehlen euch, die Arbeitsstunden für 2026 frühzeitig einzuplanen.
Bei Fragen steht euch die Abteilungsleitung jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Eure Abteilungsleitung