Liebe Mitglieder,
ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung mit Auflagen, die auch den Sport betreffen (siehe Anlage).
Wir bitten euch die Auflagen verantwortungsvoll zu beachten!
Hier ein Auszug:
Es gelten die folgenden Regularien gelten gemäß §4 (2) im Sportbereich:
Beim Sport ist die 2G-Regel für alle beteiligten Personen verpflichtend.
Diese Regel gilt auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum
und auch für sämtliche Zuschauer und sonstige Beteiligte am Sportbetrieb. Der Zutritt zu
Sportstätten ist also nur noch Personen gestattet, die die 2G-Regel erfüllen. Lediglich Kinder
und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus
ausgenommen.
Euer Newsletter Team